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Nachrüstung von Hauskläranlagen in den Ortsteilen Schmachthagen, 
Schulenburg und Schwienköben sowie Außenbereiche des Ortsteiles Pölitz
Als die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölitz 
in der zweiten Jahreshälfte 2004 damit begann die schon 
lange bestehende EU-Forderung „Sauberes Abwasser“ für
ihren Bereich umzusetzen, war man sich einig in dem 
Willen, die Angelegenheit zügig abzuarbeiten.
Eile schien auch geboten, wollte man den betroffenen 
Grundeigentümern Zuschüsse des staatlichen Umweltamtes 
sichern, da die Zuschussregelung im Jahre 2005 auslaufen
sollte.
Im Jahre 2005 mussten die Verantwortlichen in der Gemeinde dann schmerzlich feststellen, 
dass Pölitz nicht der „Nabel der Welt“ ist. Die Fachbereiche des Amtes Bad Oldesloe Land 
und vom Kreis Stormarn konnten sich natürlich nicht ausschließlich um die Pölitzer Angelegen-
heiten kümmern. Andere Gemeinden forderten ebenfalls von den beteiligten Dienststellen, an-
gemessen betreut zu werden.

Trotzdem ist der weitaus größte Teil der zu leistenden Arbeiten im Jahre 2005 bewältigt worden. 
Die Antragsunterlagen der betroffenen Grundstückseigentümer befinden sich bei der Wasser-
behörde des Kreises Stormarn, wo sie zügig abgearbeitet wurden. Einige Anträge sind noch nicht
genehmigungsfähig– hier ist man mit den Grundeigentümern im Gespräch.
               
Das Straßenbauamt Bargteheide hat zu einigen Anträgen noch Stellungnahmen abzugeben - hier 
wird kurzfristig eine Antwort erwartet.

Auch wenn wir uns jetzt schon im Jahre 2006 befinden, besteht die Möglichkeit eines Zuschusses 
weiterhin – so die Aussage Staatlichen Umweltamtes.
Wann die Grundeigentümer die Baugenehmigungen für ihre Hauskläranlage erhalten, kann zur Zeit 
nicht gesagt werden. Alles hängt davon ab, wie schnell der letzte Antrag von der Wasserbehörde
genehmigt werden kann. Denn: Nur wenn alle bei der Wasserbehörde eingereichten Bauanträge 
mit Genehmigungsvermerk an das Staatliche Umweltamt übergeben werden, sieht das Staatliche 
Umweltamt die Voraussetzungen für einen Zuschuss als gegeben an.
               
Ist die 100% Forderung erfüllt, dann kann gebaut werden.
 


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